Ausbildung: Gewässerwart
Qualifizierungslehrgang zum Gewässerwart (Grundstufe)
Mit der Gewässerwarteausbildung soll die Qualifikation der Bewirtschafter von Gewässern erhöht werden, um den Forderungen des Sächsischen Fischereigesetzes und insbesondere der Umsetzung der Festlegungen des § 12 SächsFischG (Hegepflicht, Fischbesatz) gerecht zu werden.

Gewässerwarte sind befähigt, die Bewirtschaftung des Gewässers eigenständig auszuführen und die Inhaber/Pächter des Fischereirechts auf dem Gebiet der Gewässerbewirtschaftung qualifiziert zu beraten.

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenstoffplanes, der von der Fischereibehörde der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft erstellt und vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigt wurde. Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Wochenenden wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Die Ausbildung findet an zwei Wochenenden statt und ist auf 30 Teilnehmer begrenzt.
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