Informationen des Landesverbandes: Verbandsnachrichten
Aktuelles: Beangelung Fischereipachtgewässer
Nach Erlaubnisschein dürfen die Fischereipachtgewässer der Regionalverbände nicht im Rahmen des DAV-Gewässerfonds, außer Mitglieder des jeweils zuständigen Regionalverbandes, beangelt werden.

Beim AV Mittlere Mulde Leipzig e.V. betrifft das folgende Gewässer:
  • MM 4-47 / Wagelwitzer Teich
  • MM 6-04 / Hölzchenteich Süptitz
  • MM 6-13 / Vorsperre Döllnitzsee
  • MM 6-21 / Freibad Schirmenitz
Für diese Gewässer kann über die Geschäftsstelle des AV Mittlere Mulde Leipzig e.V. eine gesonderte Angelberechtigung angefordert werden. Alle anderen vom AV Mittlere Mulde Leipzig e.V. gepachteten Gewässer dürfen selbstverständlich mit dem in den Regionalverbänden ausgegebenen Erlaubnisscheinen beangelt werden.