Informationen des Landesverbandes: Verbandsnachrichten
Aktuelles: Fischereischeine gelten bis zum 31. März
Auf Bitte unseres Verbandes wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft festgelegt, dass mit zum 31.12.2007 ausgelaufenen Fischereischeinen noch bis Ende März geangelt werden darf. Dazu gab es folgende Pressemitteilung:

Angler können weiter fischen:

Viele Angler in Sachsen warten in diesem Jahr auf ihren neuen Fischereischein. Wie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute (Montag 7. Januar) mitteilte, werden die bis Dezember gültigen Fischereischeine noch bis zum 31. März anerkannt.

Die Fischereischeine, ohne die das Angeln in Gewässern nicht erlaubt ist, werden von der zum Ministerium gehörenden Fischereibehörde in Königswartha sowie von deren Außenstellen in Köllitsch und Chemnitz ausgestellt. In Sachsen gibt es rund 60.000 Angler. Zum Jahreswechsel mussten bis zu 20000 Scheine verlängert oder neu ausgestellt werden. Ein Jahresschein kostet nach wie vor elf Euro und der für fünf Jahre 39 Euro.


Bitte beachtet, dass diese Regelung nicht für das Angeln in anderen Bundesländern gilt und dass ab dem 1. April dann nur noch mit dem neuen Fischereischein geangelt werden darf.

Im Namen der Mitglieder unseres Landesverbandes möchte ich mich hiermit beim zuständigen Minister für Umwelt und Landwirtschaft Herrn Prof. Dr. Wöller dafür bedanken, dass schnell und unbürokratisch eine Regelung im Interesse der sächsischen Angler gefunden wurde.