Informationen des Landesverbandes: Verbandsnachrichten
Aktuelles: Hinweise zum Angeln in deutschen Küstengewässern
Prinzipiell hat sich jeder Angler zu den aktuellen Rechtsgrundlagen (Fischereigesetz, Küstenfischereiverordnung usw.) sowie zu naturschutzrechtlichen Vorschriften zu informieren.

Folgend die wichtigsten Bestimmungen und Schonzeiten in den Bundesländern:
Schleswig-Holstein:
  • angeln kann jede natürliche Person die im Besitz eines Fischereischeines ist und diesen bei sich führt
  • Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Fischereischein
  • Für Urlauber ohne Fischereischein, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für 40 Tage zum Preis von 20 €
  • geangelt werden kann mit Handangeln ohne weitere Beschränkungen
  • Aal 35 cm
  • Lachs 60 cm, Schonzeit:1.10. bis 31.12.
  • Flunder 25 cm, Schonzeit: weibliche Flunder 1.2.bis 30.4.
  • Dorsch 38 cm
  • Wittling und Hornhecht kein Mindestmaß
Mecklenburg-Vorpommern:
  • Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein
  • für Urlauber gibt es den sogenannten Touristen-Fischereischein der 20 € kostet und für vier Wochen gültig ist
  • weiterhin muss eine Ostseeangelberechtigung erworben werden
  • die Tagesangelerlaubnis kostet 5 €
  • die Wochenangelerlaubnis kostet 10 €
  • die Jahresangelerlaubnis kostet 20 €
  • gestattet sind bis zu drei Handangeln mit bis zu 6 Anbissstellen
  • Fangbegrenzung drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle)
  • Aal 45 cm
  • Dorsch 38 cm
  • Flunder 25 cm
  • Lachs 60 cm, Schonzeit vom 15.9. bis 14.12.
  • Meerforelle 45 cm , Schonzeit vom 15.9. bis 14.12.