Informationen des Landesverbandes: Lehrgänge, Prüfung, Fischereischeine
Vorbereitungslehrgänge zur Fischereischeinprüfung
Der Vorbereitungslehrgang dauert 30 Unterrichtsstunden. Er beinhaltet einen theoretischen Teil und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische.

Fischereiprüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete, aus denen jeweils zwölf Fragen gestellt werden:
  • 1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten),
  • 2. Besondere Fischkunde (Artenkenntnis),
  • 3. Gewässerkunde (Gewässertypen, Gewässerzonen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen),
  • 4. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische, Entnahme von Wasserproben) und
  • 5. Gesetzeskunde (Grundzüge und wichtige Einzelbestimmungen des Fischereirechts, des Natur- und Artenschutzes, des Tierschutzes, des Umweltrechts und des fischereispezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts).
Bei der Fischereiprüfung werden die o. g. Sachgebiete mit jeweils zwölf Fragen von annähernd gleichem Schwierigkeitsgrad geprüft.
Prüfungstermine sind nicht mehr einheitlich für Sachsen festgelegt, sondern werden nach Bedarf durch die Prüfungsleiter in den jeweiligen Regionalverbänden bestimmt.

Verlängerung der Fischereischeine
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt über die für den Wohnsitz zuständige Zweigstelle der Fischereibehörde. Entsprechende Antragsformular können über folgenden Link abgerufen werden:

Gastfischereischeine
Gastfischereischeine können an Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben ohne Fischereiprüfung, ausgegeben werden.
Die Ausgabe erfolgt durch die Fischereibehörde oder durch die Regionalverbände an Personen, die ihre Sachkunde in geeigneter Form nachweisen (bspw. durch einen Fischereischein aus dem Heimatland, Mitgliedsausweis, etc.). Im Falle der Ausgabe durch die Anglerverbände wird der Name des Verbands auf dem Gastfischereischein eingetragen. Der Gastfischereischein wird am Tage der Ausgabe entwertet. Ab diesem Tag hat er eine Gültigkeitsdauer von einem Monat. Der Gastfischereischein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Information for foreign citizens