Informationen des Landesverbandes: Gewässerfonds des DAV
1. Angeln in sächsischen DAV-Gewässern
Die Mitglieder der drei dem LV Sächsischer Angler e.V. angeschlossenen Regionalverbände Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V., Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V. und Anglerverband Mittlere Mulde Leipzig e.V. können in allen von diesen Verbänden gepachteten Gewässern angeln, außer Salmoniden- und Fischereipachtgewässer. Die ausgegebenen Erlaubnisscheine haben eine entsprechende Gültigkeit.
2. Angeln im Rahmen des DAV-Gewässerfonds für sächsische Mitglieder
Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. hat bilaterale Verträge zur Nutzung des DAV-Gewässerfonds mit folgenden Verbänden abgeschlossen:
  • LAV Brandenburg: 5,00 €
  • LAV Sachsen-Anhalt: 5,00 €
  • Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen: 5,00 €
  • LV Berlin: 5,00 €
  • LAV Niedersachsen: 5,00 €
Dadurch können die Mitglieder der sächsischen DAV-Verbände in allen von den oben aufgeführten Verbänden gepachteten Gewässer kostengünstig angeln gehen.
Die Vereinbarung zur gemeinsamen Beangelung der Verbandsgewässer im Rahmen des DAV-Gewässerfonds gilt nicht für Salmoniden- und Fischereipachtgewässer.
3. Regelungen für Mitglieder anderer Landesverbände
Für Mitglieder der DAV-Landesverbände Brandenburg, Sachsen-Anhalt, VANT Thüringen, des LV Berlin und LAV Niedersachen wird der sächsische Erlaubnisschein in ihrer Landesgeschäftstelle ausgegeben.

Ausnahme: Mitglieder anderer Landesverbände, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, bekommen den sächsischen Erlaubnisschein nur über den für ihren Wohnsitz zuständigen sächsischen Regionalverband zu einem vereinbarten Betrag, welcher zusätzlich einen Beitrag zur Gewässerbewirtschaftung der sächsischen Gewässer enthält (je nach Vereinbarung).