Naturschutz: Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz
Arbeit des LVSA in der „Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz“ (LAG)
Der LVSA ist ein gem. § 56 SächsNatSchG anerkannter Naturschutzverband und arbeitet mit den anderen 6 anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen in der „Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz“ (LAG) zusammen.
Als Vertreter der LAG arbeitet der LVSA im Gremium des Gewässerforums Neiße-Spree-Schwarze Elster aktiv mit. Dieses Gewässerforum dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen.
Zum Verständnis zur Arbeitsweise der LAG, soll nachfolgend der § 60 des Sächsischen Naturschutzgesetzes zitiert werden:
§ 60 SächsNatSchG
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz

(1) Die nach § 56 vom Freistaat anerkannten Naturschutzvereine können in einer Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz zusammenwirken. Die in § 57 geregelten Mitwirkungsbefugnisse können von dieser Arbeitsgemeinschaft im Auftrag aller oder mehrerer anerkannter Vereine wahrgenommen werden.

(2) Die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz ist von den Naturschutzbehörden aufzufordern, Vorschläge für die Berufung von Beiratsmitgliedern und für die Betreuung geschützter Gebiete zu unterbreiten.

(3) Der Freistaat beteiligt sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den Kosten der Geschäftsführung und den Auslagen, die für die Koordinierungstätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und die abgegebenen Stellungnahmen anfallen.
Liste der anerkannten Naturschutzverbände Sachsens: