Service und Download: Jugendarbeit
Materialien für Erziehungsberechtigte und Jugendleiter:

Liebe Eltern, lieber Jugendwart, lieber Jugendleiter,

grundsätzlich ist jeder Jugendleiter bzw. Jugendwart zur Aufsicht über die ihm unterstellten Jugendlichen verpflichtet! Für die in der Jugendarbeit tätigen Personen liegt eine vertragliche Aufsichtspflicht vor. Ein derartiger Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Es genügt schon ein so genanntes „stillschweigendes Handeln“, das heißt ein Verhalten, das irgendwie auf die Übertragung der Aufsichtspflicht schließen lässt. Ausreichend wäre zum Beispiel, dass Eltern ihr minderjähriges Kind zu einer Jugendangelveranstaltung schicken. Daraus lässt sich rechtlich ableiten, dass einerseits der Wille der Erziehungsberechtigten zur Übertragung der Aufsichtspflicht besteht, und andererseits beim Jugendleiter der Wille zur Übernahme der Aufsichtspflicht besteht.

Die Schriftform des Vertrages ist wichtig für den Fall der Fälle, nämlich wenn etwas passiert ist. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zum Aufenthalt an bestimmten Orten oder zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen einzuholen.

Aus diesem Grund stellen wir diese wichtigen Dokumente hier zum Download zur Verfügung:

Des Weiteren finden Sie hier das Jugendwartehandbuch des Deutschen
Anglerverbandes e.V.:
Sächsische Junganglerfibel