07.01.2021
Die AVE-Geschäftsstelle bleibt derzeit für den individuellen Besucherverkehr geschlossen. Der Kontakt mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle soll so kontaktlos wie möglich erfolgen, um Sie und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
Für die AVE-Mitgliedsvereine gelten weiterhin die Informationen vom 27.11.2020 auf dieser Website. www.anglerverband-sachsen.de/2020/11/27/corona-information-zur-erreichbarkeit/
Mitglieder aus Anglerverbänden anderer Bundesländer (bspw. LAV Brandenburg, LAV Sachsen-Anhalt etc.) mit sächsischem Hauptwohnsitz im Direktionsbezirk Dresden erhalten den blauen Erlaubnisschein für Sachsen im Rahmen der Gewässerfondsvereinbarung der Landesverbände unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag und ausschließlich auf dem Postweg:
- Kopie des gültigen Fischereischeines für Sachsen
- Kopie des Mitgliedsausweises ihres Landesverbandes mit gültiger Beitragsmarke 2021
- Rückgabe des ausgewerteten Fangbuches/Erlaubnisscheines des Jahres 2020 (wenn vorhanden)
Bitte nutzen Sie für die Beantragung folgende Adresse:
Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e. V.
Rennersdorfer Str. 1
01157 Dresden
Nach vollständigem Vorliegen aller o.g. Unterlagen und Prüfung der Unterlagen durch die AVE-Geschäftsstelle werden die beantragten Erlaubnisscheine postalisch und mit Rechnung an die Berechtigten ausgestellt.
Wir bitten nochmals um Verständnis, dass es aufgrund der derzeitigen Infektionslage keine persönlichen Termine in unseren Geschäftsstellen geben kann. Sollten Sie Rückfragen haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie eine Mail an info@anglerverband-sachsen.de .
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF / 4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
Vorsicht beim Betreten von Eisflächen
15.02.2021
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt in Kraft
15.02.2021
Bescheide über Jahresgebühr für Führung des Transparenzregisters
10.02.2021
Jahressteuergesetz 2020
05.02.2021
Wissenswertes zu Hygienekonzepten
02.02.2021
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung seit 28.01.2021
01.02.2021
Referat Meeresangeln: Sachsenoffene Meerestage 2021
20.04.2021
Casting: Sachsen-Cup
09.05.2021
Casting: 31. Sachsenmeisterschaften in Freiberg
05.06.2021
LVSA Gemeinschaftsangeln Feeder
19.06.2021
LVSA Gemeinschaftsangeln Vereine "Pose"
24.07.2021
LVSA Gemeinschaftsangeln Einzel "Pose"
11.09.2021
Casting: 1. Sächsische Vereinsmeisterschaften
12.09.2021
Zentraler Umwelttag des LVSA
16.10.2021
LVSA Adventsangeln
04.12.2021
Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Rennersdorfer Straße 1
01157
Dresden
+49 (0)351 4275115
info@landesanglerverband-sachsen.de
Folgende zwei Neuerungen gelten ab 15.02.2021
Erläuterung zu Punkt 1.
Diese Begrenzung galt bisher generell für Versorgungsgänge für Waren des täglichen Bedarfes und für Sport und die Bewegung im Freien, wozu auch das Angeln gehört. Bedingung für eine solche Lockerung ist das Unterschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von unter 100 an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt muss für eine solche Lockerung eine gesonderte Allgemeinverfügung mit den konkreten Regelungen herausgeben. Das macht es recht unübersichtlich, da es in Sachsen allein drei kreisfreie Städte sowie zehn Landkreise gibt. Wurde in der Wohnsitz-Stadt oder im Wohnsitzlandkreis eine solche Allgemeinverfügung erlassen, so gelten die Regelungen erst einmal für die jeweilige Person. Möchte man aber in einen benachbarten Landkreis, bspw. zum Angeln fahren, so muss man wiederum die Allgemeinverfügung des Zielortes durchlesen und die Regelungen genauso beachten.
Ein Beispiel: Fällt bspw. in der Stadt Dresden die 15-Kilometergrenze sowie die nächtlichen Ausgangssperren, so darf ich als Dresdner nur an die Talsperre Bautzen angeln gehen, wenn im Landkreis Bautzen ebenfalls die 15-Kilometergrenze per Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen fällt. Dasselbe gilt für die nächtliche Ausgangssperre.
Noch komplexer wird es dadurch, dass Inzidenzwerte auch wieder steigen können. Lockerungen können schnell widerrufen werden. Das ist dann der Fall, wenn in Sachsen der 7-Tage-Inzidenzwert von fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100 steigt oder im jeweiligen Wohnsitz- bzw. Ziellandkreis der Inzidenzwert wieder über 100 liegt. Wir können jedem unserer Vereinsmitglieder nur empfehlen, sich stets tagesaktuell über die Online-Medien oder die Presse über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Einen hilfreichen Artikel zum Thema finden Sie hier: https://www.mdr.de/sachsen/corona-fuenfzehn-kilometer-regel-landkreise-100.html