Vorbereitungslehrgänge zur Fischereischeinprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich!
18.01.2022
Am 14. Januar 2022 wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung - SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 novelliert. Die Verordnung sieht weiterhin erhebliche pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, erlaubt aber erstmals wieder Erleichterungen, die auch die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge zur Fischereiprüfung unter bestimmten Bedingungen wieder zulassen.
Nach § 15 der genannten Verordnung ist die Öffnung von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie ähnlichen Einrichtungen untersagt. Dies betrifft auch die Vorbereitungslehrgänge zur Fischereiprüfung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach § 21a Abs. 16 der Novelle allerdings Sachkundelehrgängen in Präsenz durchgeführt werden:
Vorbereitungslehrgänge sind also nur unter Einhaltung der 2G-Regeln möglich. Ungeimpfte sowie nicht genesene Erwachsene dürfen auch mit gültigem Test nicht am Lehrgang teilnehmen!
Ausnahme
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen auch als Ungeimpfte am Sachkundelehrgang teilnehmen. In diesem Fall besteht aber die Pflicht zur Vorlage eines Genesenen oder negativen Testnachweises. In jedem Fall ist die Kontaktnachfolge durch den Lehrgangsleiter mittels geeignetem Anwesenheitsnachweis zu gewährleisten.
Generell möglich bleibt es, Teile des Lehrgangs als Online-Präsenzlehrgang unter Nutzung geeigneter Online-Konferenzplattformen durchzuführen. Dieser Online-Teil ersetzt nicht die erforderliche praktische Unterweisung. Kurse können nur im Rahmen von Präsenzschulungen abgeschlossen werden.
Information zur Fischereischeinprüfung
Die Fischereischeinprüfungen finden weiterhin an allen DEKRA-Niederlassungen in Sachsen statt. Zur Prüfung angemeldete Lehrgangsteilnehmer, die ihren Lehrgang bereits komplett ab-geschlossen haben, werden wie bisher durch die Fischereibehörde nach dem Datum der Anmeldung und den örtlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Prüfungslokale eingeladen.
An den DEKRA-Stationen wird weiter unter folgenden Bedingungen geprüft:
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF/4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
"Invasive Krebse - Hinweise für Angler" (PDF/0,8 MB)
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung (PDF/0,8 MB)
Fortbildungslehrgang im Online-Format
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