Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. hat eine Broschüre speziell für Junganglerinnen und Jungangler herausgegeben. Das Ziel dieser Junganglerbroschüre ist zum einen, das Interesse von Kindern und Jugendlichen für die Angelfischerei zu wecken sowie zum anderen Jugendfischereischeininhabern altersgerechte Fachkenntnisse zu vermitteln.
In der Junganglerbroschüre wurden folgende Themen kindgerecht aufgearbeitet: Gewässerkunde, Gerätekunde, Fischkunde sowie Gesetzeskunde.
Des Weiteren befinden sich im hinteren Teil dieser Broschüre wichtige Informationen für Eltern und den Jugendwart oder Jugendleiter im Verein. Der Jugendleiter erfährt, weshalb es wichtig und notwendig ist, sich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme ihres Kindes an bestimmten Veranstaltungen einzuholen. Zu diesem Zweck stellt der Landesverband Sächsischer Angler e. V. entsprechende Dokumente zur Verfügung.
Die Vergabe der Junganglerbroschüren erfolgt über die Regionalverbände.
Parallel zur neuen Gewässerordnung und dem Gewässerverzeichnis für die Jahre 2021 - 2023 ist die Fischartenfibel für unsere sächsischen Jungangler erhältlich. Darin enthalten sind die grafischen Abbildungen aller in der Gewässerordnung genannten Fischarten in Sachsen, deren Mindestmaße, Schonzeiten, Fangbegrenzungen und die wichtigsten Erkennungsmerkmale.
So heißt unsere druckfrische Broschüre für unsere Junganglerinnen und Jungangler! Diese Broschüre ist viel mehr ein spannendes Arbeitsheft mit zahrlreichen Rätseln, wunderbaren Illustrationen und einem großen Wissenstest.
Unsere Jugendwarte können dieses Heft ausgezeichnet in ihre Projekte integrieren.
Der Bezug ist ausschließlich über die Vereine möglich, welche sich diese Verbrauchsmaterialien über ihren Regionalverband kostenlos besorgen können.
grundsätzlich ist jeder Jugendwart zur Aufsicht über die ihm unterstellten Jugendlichen verpflichtet! Für die in der Jugendarbeit tätigen Personen liegt eine vertragliche Aufsichtspflicht vor. Ein derartiger Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Es genügt schon ein so genanntes stillschweigendes Handeln, das heißt ein Verhalten, das irgendwie auf die Übertragung der Aufsichtspflicht schließen lässt. Ausreichend wäre zum Beispiel, dass Eltern ihr minderjähriges Kind zu einer Jugendangelveranstaltung schicken. Daraus lässt sich rechtlich ableiten, dass einerseits der Wille der Erziehungsberechtigten zur Übertragung der Aufsichtspflicht besteht, und andererseits beim Jugendleiter der Wille zur Übernahme der Aufsichtspflicht besteht.
Die Schriftform des Vertrages ist wichtig für den Fall der Fälle, nämlich wenn etwas passiert ist. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zum Aufenthalt an bestimmten Orten oder zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen einzuholen.
Der LVSA hat in einer Broschüre wichtige Inhalte zusammengetragen, um den sächsischen Jugendwarten eine Hilfestellung zu geben:
Handbuch für Jugendwarte - ein roter Faden in Theorie und Praxis
weitere Informationen gibt es hier.
Elternerklärung (PDF / 155 KB) |
Anmeldung einer Jugendangelveranstaltung (Auswahl nach zuständigem Regionalverband): |
Fangmengennachweis einer Jugendangelveranstaltung (PDF / 44 KB) |
Formular zur Durchführung einer Junganglerprüfung (PDF / 164 KB) |
Bestellliste Informationsmaterialien (Auswahl nach zuständigem Regionalverband): |
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF/4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
"Invasive Krebse - Hinweise für Angler" (PDF/0,8 MB)
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung (PDF/0,8 MB)
Zeugenaufruf der Wasserschutzpolizei
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Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Rennersdorfer Straße 1
01157
Dresden
+49 (0)351 4275115
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